Medizin 4.0 – Vernetzung und Beziehungsmanagement als Grundlage der künftigen Versorgung

Medizin 3.0, 4.0, 5.0? Der Digitale Wandel prägt inzwischen auch das Geschehen in der Gesundheitsversorgung.

Ein Experte für Gesundheits-IT schafft Klarheit und zeigt auf, wo der Weg hingeht.

Durch IT wird „vieles bis alles möglich“, erklärt Prof. Dr. Peter Haas – „nicht nur in der Gesundheit, sondern in fast allen Lebensbereichen.“ Um die Entwicklung der IT in der Gesundheitsversorgung zu verstehen und auch etwas Klarheit im Begriffswirrwarr zu schaffen, hat der Medizininformatik-Experte der FH Dortmund in Analogie zur Industrie fünf Stufen der Digitalisierung des Gesundheitswesens herausgearbeitet – von Health 1.0 bis 5.0. Auf einem Zeitstrahl von 2015 bis 2030 hat Prof. Haas markiert, wann welcher „Meilenstein“ Teil des Versorgungsalltags sein wird. Geht man davon aus, dass institutionelle Einsätze der IT ab ca. 1995 als 1.0 zu betrachtet sind, finden sich darin ab 2015 einfache Vernetzungsanwendungen wie die elektronische Kommunikation von Arztbriefen – die ja in Deutschland immer noch nicht Standard ist und quasi zu 2.0 gehört. Medizin 3.0 geht einher mit 3D-Druck von Implantaten, mit wissensbasierten Systemen, spezialisierten Telemedizinverfahren und kassenfinanzierten Apps als Hilfsmitteln.

Medizin 4.0 bringt volldigitalisierte Gesundheitseinrichtungen mit sich, die via elektronischer Patientenaktensysteme einrichtungsübergreifende Behandlungsprozesse bruchfrei und koordiniert abwickeln; Sensorik wird eine große Rolle spielen, und neuro-informatische Implantate kommen auf den Markt. So lauten die Vorhersagen des Visionärs. Die Entwicklung wird weitergehen hin zu Closed-Loop-Applikationssystemen, wie es sie heute schon für Diabetiker gibt, und implantierbaren indikationsspezifischen Minilaboren oder zum 3D-Druck von Geweben und Organen (Medizin 5.0).

„Was heute schon möglich ist bzw. wäre – und was noch möglich wird, lässt sich nicht kurz und knapp vermitteln. Aber ein Gefühl dafür schon“, so Prof. Haas: „Schauen Sie sich einfach die Entwicklung der Informatik und ihrer Anwendungen und der Auswirkungen auf unseren Alltag in den letzten 30 Jahren an und extrapolieren Sie das in etwa exponentiell“.

Vorteile für wen?

Prof. Haas sieht überall Vorteile durch diese Entwicklung: für Ärzte, Pflegekräfte und die vielen anderen Heilberufler, deren Arbeit leichter wird – und die vor allem ihre Behandlungsentscheidungen auf Basis sachgerechter Informationen über die Patientensituation treffen können. Aber auch die Patienten profitieren, denn die Digitalisierung wird die Patientensicherheit weiter verbessern, sie wird zu neuen medizinischen Erkenntnissen beitragen – Stichwort Smart Data – die dann wieder den Patienten zu Gute kommen. Und natürlich kann die Digitalisierung die Patientenaufklärung, die Compliance und die Patientenpartizipation sowie das Patientenselbstmanagement verbessern. Durch indikationsspezifische IT-Lösungen lässt sich auch die Lebensqualität bei bestimmten Indikationen erhöhen. Das kann beispielsweise durch mehr Sicherheit für Betroffene im Alltag geschehen, aber auch durch Ermöglichung von Teilhabe für Schwerstkranke.

Die Chancen und Wertbeiträge der Digitalisierung im Gesundheitswesen sind enorm. Ausschöpfen lassen sie sich jedoch nur, wenn eine ganze Reihe von gesellschaftlichen, rechtlichen und technischen Kontextbedingungen erfüllt sind – und vor allem, betont Prof. Haas, wenn Lösungen sachgerecht und der Problemstellung angemessen sowie für die Beteiligten gut benutzbar umgesetzt werden.

Infrastrukturen als Voraussetzung

Notwendig ist eine Technikinfrastruktur, zu der auch ein adäquater Hochgeschwindigkeitsnetzausbau in allen Regionen gehört. Sodann ist auf dieser Basis eine Telematikinfrastruktur erforderlich, die selbst wieder aus einer Sicherheitsinfrastruktur und Infrastrukturanwendungen bestehen muss; es braucht eine Organisationsinfrastruktur und auch einen der Domäne angemessenen Rechtsrahmen. „An all dem muss kontinuierlich, zielorientiert und zeitnah gearbeitet werden“, lautet die Handlungsaufforderung des Experten.

Elektronische Patientenakten

Kulminationspunkt einer patientenzentrierten Versorgung muss eine einrichtungsübergreifende elektronische Patientenakte (ePA) sein: einerseits als Basis für das professionelle Behandlungsmanagement durch die Teammitglieder beim jeweiligen Patientenfall, aber auch als Hintergrundsystem für die indikationsbezogenen Patienten-Apps. Nur dokumentenbasierte Lösungen werden nicht ausreichen. Auf Basis der eEPA wird es vielfältige Anwendungen geben, die die Kooperation der Ärzte und Heilberufler untereinander ebenso unterstützen wie die Zusammenarbeit des Patienten mit seinen Behandlungsteammitgliedern bzw. sein Selbstmanagement. Das alles muss sinnvoll ineinandergreifen; digitalisierte Dokumentation und Prozesse sind Voraussetzung. Dabei können auch sinnvolle entscheidungsunterstützende Verfahren zum Einsatz kommen.

Passende Geschäftsmodelle

Die Geschäftsmodelle vor dem Hintergrund unseres guten Sozialversicherungsmodells sind eine Mischung aus kassenfinanzierten und privat finanzierten Anwendungen. Wo eine Evidenz für das Behandlungsergebnis bzw. den Endpunkt nachweisbar ist, sollte auch die Solidargemeinschaft IT-Anwendungen nicht anders betrachten als andere Heil- und Hilfsmittel.
Insgesamt gibt es keinen freien Markt, denn für kassenfinanzierte Lösungen müssen strenge Zulassungsbedingungen ähnlich wie bei Medikamenten vorhanden sein. Auch frei erwerbliche Produkte sollten gewisse Mindeststandards an Datenschutz und Funktionssicherheit erfüllen. Diese müssen sich sinnvoll und interoperabel ins Gesamtbild integrieren. Für bestimmte zentrale Anwendungen, die zurzeit von einzelnen Herstellern beherrscht werden, stellt sich die Frage, ob es nicht wie bei Medikamenten Preisverhandlungen zwischen Softwareherstellern und Kassen geben soll. Wenn für Anwendungen die Zulassungs-Produktkriterien inklusive ihrer Interoperabilität offengelegt und frei verfügbar sind, dann wird sich auch der Wettbewerb entwickeln.

Was hat der Patient davon?

Für den Patienten bieten sich Vorteile, wenn die Digitalisierung zur Verbesserung seiner Situation gegenüber dem heutigen „analogen“ Zustand führt. Solche Verbesserungen sind vielfältig: Sie reichen von einfachen Verfahren, um nach einem Arztbesuch noch kurz eine Verständnisfrage oder offene Frage elektronisch abwickeln zu können, ohne wieder stundenlang im Wartezimmer zu sitzen für ein 2-Minuten Gespräch bis hin zur Verschiebung des Endpunktes. Denn laut §35 b des SGB V heißt es: „Beim Patienten-Nutzen sollen insbesondere die Verbesserung des Gesundheitszustandes, eine Verkürzung der Krankheitsdauer, eine Verlängerung der Lebensdauer, eine Verringerung der Nebenwirkungen sowie eine Verbesserung der Lebensqualität … berücksichtigt werden“.

Die Arzt-Patient-Beziehung wird sich ändern, behauptet Prof. Haas. In anderen Ländern ist dies schon im vollen Gange, während Deutschland nur langsam vorankommt – denn es geht dabei um einen Kulturwandel. Das angestammte Verhältnis ist zum Teil geprägt von Paternalismus, aber auch vom „Konsumdenken“ der Patienten nach dem Motto „Repariere mich“, ohne den eigenen Beitrag zu sehen, wie beispielsweise Verhaltensänderungen und mehr Compliance. Auf einer gemeinsamen Informationsbasis und dem Verständnis zwischen Patient und Arzt wird es zum „Shared Decision Making“ kommen. In den USA hat die Harvard Universität mit ihrer Entwicklung von Open Notes (https://www.opennotes.org/ ) gezeigt, welche Dynamik entstehen kann, wenn geeignete digitale Anwendungen verfügbar sind. 17 Millionen Patienten nutzen diese bereits. Anfängliche Bedenken der Ärzte, die nicht mit Informationen „zugemüllt“ werden wollten, haben sich in Luft aufgelöst. Ein kranker Mensch möchte aktiv an seinem Behandlungsprozess mitwirken, er will digitale Verfahren für sich und gemeinsam mit seinem Behandlungsteam optimal für bessere Outcomes nutzen! Das sollten Politik und Selbstverwaltung bei Ihren E-Health-Aktivitäten immer im Blick haben.

1 siehe Übersicht der wichtigsten Aspekte in Kapitel 1.5 der Studie zu Patientenakten für die Bertelsmann-Stiftung: https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/VV_eEPA_Expertise_final.pdf
2 siehe hierzu auch Anhang A.1 in der Interoperabilitätsstudie Ergebnisbericht AP von Bearing Point 2013: https://www.bearingpoint.com/files/BMG_Ergebnisbericht_AP_5_Zielloesung_final.pdf&download=0&itemId=132082
3 Siehe in Kapitel 3, Bertelsmann-Studie: https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/publikationen/publikation/did/elektronische-patientenakten/

Bildcredits: Unsplash

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